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Was ist eine osteopathische Behandlung?

Bei der osteopathischen Behandlung handelt es sich um ein manuelles Untersuchungs- und Behandlungsverfahren im Rahmen der Physiotherapie. Dabei wird der Bewegungsapparat, Organe und Gewebe im Körper untersucht und behandelt.

Ziel einer osteopathischen Behandlung ist es, die Bewegungseinschränkungen aufzuspüren, die den Patienten in seinem Wohlbefinden und seinen Möglichkeiten im Alltag einschränken und diese mit gezielten Techniken zu lösen.

Osteopathische Behandlungen helfen bei chronischen oder akuten Beschwerden. Sie behandeln Knochen, Gelenke, Bänder, Muskeln, Organe und nervliche Störungen über das Bindegewebe. Dies aus einer ganzheitlichen Sichtweise heraus: der Körper jedes Menschen als Einheit. Die osteopathische Behandlung ist eine effektive Methode zur Linderung von Schmerzen, aktiviert die Selbstheilungskräfte des Körpers und unterstützt das mentale Wohlbefinden des Patienten.

Hier einige Indikationen, bei denen die osteopathische Behandlung helfen kann:

  • Bandscheibenvorfall

  • Hexenschuss

  • Rückenleiden

  • Rehabilitation nach Unfallverletzungen

  • Kiefergelenksprobleme

  • Prämenstruelle Beschwerden

  • Schleudertraumata

  • Verspannungen von Muskeln

  • Kopfschmerzen und Migräne

  • Sportverletzungen wie Prellungen, Verstauchungen und Verrenkungen

  • Ischiasleiden

  • Tinnitus

  • Nackenschmerzen

  • Schlaflosigkeit

  • Begleitung bei «Burn out» im Berufs- oder Familienleben

  • Begleitung bei psychischen und psychosomatischen Beschwerden

Konditionen

Da die osteopathischen Behandlungen von Therapeuten, die auch Physiotherapeuten sind, vorgenommen werden, reicht in der Regel eine Physiotherapie-Verordnung, um die Kosten über die Grundversicherung der Krankenkassen und Unfallversicherungen abzurechnen. Eine Abrechnung über die Zusatzversicherung im Rahmen der Alternativmedizin ist bei uns nicht möglich. Natürlich können Sie die osteopathische Behandlung aber auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.


Konditionen für Selbstzahler:

30 Minuten

70.-

Beim Selbstzahlertarif für Therapieleistungen ist die nachträgliche Einreichung der Rechnung bei der Krankenkasse/Unfallversicherung nicht möglich.